Buschenschank

Der landwirtschaftliche Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Nähere Regelungen zur Ausübung des Buschenschanks finden sich in den Buschenschankgesetzen der Länder:

 

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich (Vereinbarung zwischen LWK und WK)

Steiermark

Wien