Buschenschank
Der landwirtschaftliche Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Nähere Regelungen zur Ausübung des Buschenschanks finden sich in den Buschenschankgesetzen der Länder:
Oberösterreich (Vereinbarung zwischen LWK und WK)
Der landwirtschaftliche Buschenschank ist von der Gewerbeordnung ausgenommen. Nähere Regelungen zur Ausübung des Buschenschanks finden sich in den Buschenschankgesetzen der Länder:
Oberösterreich (Vereinbarung zwischen LWK und WK)