Betriebsanlagengenehmigung
Die GewO schreibt vor, dass bestimmte Betriebsanlagen einer Genehmigung bedürfen. Dies insbesondere dann, wenn
- die Nachbarn durch Lärm, Geruch, Staub, Erschütterungen beeinträchtigt werden könnten,
- der Betriebsinhaber selbst, seine Kunden, Gäste und Nachbarn gefährdet sein könnten,
- das Eigentum von Nachbarn gefährdet sein könnte,
- der öffentliche Verkehr beeinträchtigt sein könnte,
- die Religionsausübung, der Schulunterricht oder einer Kur- und Krankenanstalt gestört sein könnte.
Die Genehmigungspflicht ist sowohl bei der Errichtung als auch bei einer Änderung oder Inbetriebnahme der Betriebsanlage gegeben.