Umgang mit Verpackungsmaterial

Umgang mit Verpackungsmaterial

Gebrauchte Verpackungsmaterialien dürfen nicht derart wiederverwendet werden, dass dadurch Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden können.

Es dürfen z.B. Verpackungen, die am Boden abgestellt wurden, nicht mit Arbeitsflächen in Berührung kommen. Leere Kisten von z.B. Salaten, Bananen dürfen nicht für die Aufbewahrung anderer unverpackter Lebensmittel verwendet werden.

Einweg-Gebinde, die gereinigt und desinfiziert werden könne, dürfen wiederverwendet werden.