Besondere Bestimmungen für nichtortsfeste Betriebsstätten (z.B. Festzelte)

Festzelte müssen so gelegen, konzipiert, gebaut und sauber gehalten werden, dass das Risiko der Verunreinigung, insbesondere durch Tiere und Schädlinge vermieden wird. Um die persönliche Hygiene der Mitarbtierinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen ausreichend Vorrichtungen zum Waschen und Trocknen der Hände sowie sanitäre Anlagen und Umkleideräume vorhanden sein. Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Diese Flächen müssen aus glattem, abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen. Im Festzelt ist die Zufuhr von ausreichend warmem und kaltem Wasser sowie eine hygienische Lagerung und Entsorgung von Lebensmitteln gewährleistet. 

Es müssen ausreichend Vorrichtungen zum hygienisch einwandfreien Reinigen von Arbeitsmaterial und dem Säubern von Lebensmitteln sowie ausreichend Vorrichtungen zur Haltung und Überwachung geeigneter Temperaturbedingungen vorhanden sein.