Vereinstätigkeiten

Vereinstätigkeiten ohne wirtschaftsliche Ziele sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere:

  • Vereinnahmung von „echten“ Mitgliedsbeiträgen und Spenden
  • Kostenlose Abgabe von Informationsschriften, ohne dass damit Einnahmen im Zusammenhang stehen
  • Kostenlose Veranstaltung von Vorträgen, Kursen etc. (VereinsR Rz 460)
  • Mitgliedsbeiträge, die mit einer konkreten Gegenleistung verbunden sind, stellen „unechte“ Mitgliedsbeiträge dar. Diese Einnahmen sind der entsprechenden „betrieblichen“ Tätigkeit zuzuordnen und lösen auch Steuerpflicht aus (VereinsR Rz 339, 434). Beispiele:
    • Monatlicher Mitgliedsbeitrag für die Versorgung von Reitpferden der Vereinsmitglieder
    • Mitgliedsbeiträge für vom Verein veranstaltete Kurse und Seminare
    • Mitgliedsbeiträge an einen Flugambulanzverein
  • Gemischte Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich aufzuteilen. Die Aufteilung kann auch im Schätzwege erfolgen. (VereinsR Rz 438)

Zuordnung von Vereinstätigkeiten

  • Vereinsbereich
    • Mitgliedsbeiträge
    • Spenden
    • Weihnachtskartenaktion