Vereinstätigkeiten
Vereinstätigkeiten ohne wirtschaftsliche Ziele sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere:
- Vereinnahmung von „echten“ Mitgliedsbeiträgen und Spenden
- Kostenlose Abgabe von Informationsschriften, ohne dass damit Einnahmen im Zusammenhang stehen
- Kostenlose Veranstaltung von Vorträgen, Kursen etc. (VereinsR Rz 460)
- Mitgliedsbeiträge, die mit einer konkreten Gegenleistung verbunden sind, stellen „unechte“ Mitgliedsbeiträge dar. Diese Einnahmen sind der entsprechenden „betrieblichen“ Tätigkeit zuzuordnen und lösen auch Steuerpflicht aus (VereinsR Rz 339, 434). Beispiele:
- Monatlicher Mitgliedsbeitrag für die Versorgung von Reitpferden der Vereinsmitglieder
- Mitgliedsbeiträge für vom Verein veranstaltete Kurse und Seminare
- Mitgliedsbeiträge an einen Flugambulanzverein
- Gemischte Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich aufzuteilen. Die Aufteilung kann auch im Schätzwege erfolgen. (VereinsR Rz 438)
Zuordnung von Vereinstätigkeiten
- Vereinsbereich
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Weihnachtskartenaktion
Autor:
Mag. Andreas Dürrschmid
Steuerberater
Ziehrerstrasse 9
9020 Klagenfurt
T: +43 664 22 11 712
F: +43 463 26 43 36
M: andreas@duerrschmid.at
W: www.duerrschmid.at