Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse werden für einen bestimmten Zeitraum geschlossen und enden nach Ablauf der Zeit automatisch.
Laut Kollektivvertrag für Arbeiter muss im Gastgewerbe bei einem befristetet Arbeitsverhältnis ein festgesetztes Datum als Endpunkt angegeben werden.
Eine Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Dauer der Befristung und die Kündigungsmöglichkeit müssen in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis zueinander stehen.