Probezeit
Es wird empfohlen, im Dienstvertag eine Probezeit zu vereinbaren. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung von Fristen und Angabe von Gründen aufgelöst werden. Für das Hotel- und Gastgewerbe sieht der Kollektivvertag eine Probezeit von 14 Tagen für Arbeiter vor. Für Lehrlinge beträgt die Probezeit drei Monate. Will der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, sollte dies schriftlich - spätestens bis zum letzten Tag der Probezeit - erfolgen.