Arbeitsvertrag und Dienstzettel
Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten, soweit es hierfür keine zwingenden gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen gibt. Der Arbeitsvertrag kann auf schriftliche oder mündliche Weise oder durch „schlüssige Handlung“ (der Arbeitnehmer beginnt für den Arbeitgeber zu arbeiten und erhält hierfür Entgelt) zustande kommen. Wird der Arbeitsvertrag nicht schriftlich festgehalten, muss dem Arbeitnehmer (zumindest) ein Dienstzettel übergeben werden. Dieser hält die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag fest. Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages wird empfohlen, da dieser beweiskräftiger ist und sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterfertigt werden muss.
Mindestinhalt des Dienstzettels:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers und Arbeitgebers,
- Beginn (und Ende) des Arbeitsverhältnisses,
- Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
- Arbeitsort,
- Einstufung,
- Verwendung,
- Entgelt und dessen Fälligkeit,
- Urlaubsausmaß,
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit,
- Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarung,
- Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse.
Der Arbeitsvertrag kann darüber hinaus noch weitere Regelungen enthalten.
Jede Änderung des Mindestinhalts ist dem Arbeitnehmer binnen einem Monat schriftlich mitzuteilen.
Die Ausstellung eines Dienstzettels oder Dienstvertrages ist gebührenfrei.