Ferialpraktikanten

Ferialpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Teil ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum in einem Betrieb verrichten. Laut Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ist ein Ferialpraktikant wie ein Lehrling zu entlohnen und wie ein Arbeitnehmer zu behandeln.

Ferialpraktikanten sind bei der Sozialversicherung anzumelden.